Straßenbeiträge

Beitrag für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum erschlossenen Grundstück.

Beschreibung

Straßenbeiträge sind Beiträge für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen). Die rechtliche Grundlage für die Erhebung sind das Gesetz über Kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel.

Abzugrenzen davon sind die Erschließungsbeiträge, die anfallen, wenn eine Straße erstmalig (endgültig) hergestellt wird. Die Erschließungsbeiträge fallen nach wie vor an und die Anlieger müssen 90 Prozent der Herstellungskosten tragen.

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Verkehrsanlage erschlossen werden. Welche Anteile des beitragsfähigen Aufwandes von der Stadt Kassel bzw. von den Anliegern zu tragen sind, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der zu erneuernden Straße.

Anschrift und Öffnungszeiten

Straßenbeiträge

Zeiten

Montag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Freitag9 - 12.30 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

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