Straßenbeiträge

Beitrag für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum erschlossenen Grundstück.

Das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement zieht um.

Im Mai 2026 zieht das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement in seinen neuen Standort Rathaus 2. Aufgrund des Umzuges kommt es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit.

Die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen ziehen als erstes um und sind in der Zeit vom 4. Mai bis einschließlich 15. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit ist jedoch sichergestellt, allerdings ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.  

Das Zentrale Vergabemanagement zieht im Anschluss um. Daher ist dieses in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 20. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Auch hier ist eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit sichergestellt und es ist ebenfalls mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Ab dem 18. Mai 2026 stehen Ihnen die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen, ab dem 21. Mai 2026 das gesamte Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement im Rathaus 2, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel wieder wie gewohnt zur Verfügung. Die Postanschrift Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel bleibt auch nach dem Umzug unverändert bestehen.

Beschreibung

Straßenbeiträge sind Beiträge für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen). Die rechtliche Grundlage für die Erhebung sind das Gesetz über Kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel.

Abzugrenzen davon sind die Erschließungsbeiträge, die anfallen, wenn eine Straße erstmalig (endgültig) hergestellt wird. Die Erschließungsbeiträge fallen nach wie vor an und die Anlieger müssen 90 Prozent der Herstellungskosten tragen.

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Verkehrsanlage erschlossen werden. Welche Anteile des beitragsfähigen Aufwandes von der Stadt Kassel bzw. von den Anliegern zu tragen sind, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der zu erneuernden Straße.

Online-Services

Die Stadt Kassel erstattet mehreren tausend Anliegerinnen und Anliegern die erhobenen Straßenbeiträge für die Erneuerung von knapp 100 Straßen. Bitte nutzen Sie erst den Online-Service, wenn sie ein Anschreiben von uns erhalten haben.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie  hier.

Online übermitteln (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauverwaltung

Anschrift

Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel

  • Die Stadt Kassel erstattet mehreren tausend Anliegerinnen und Anliegern die erhobenen Straßenbeiträge für die Erneuerung von knapp 100 Straßen.
  • Die Stadt Kassel wird die seit April 2021 von mehreren tausend Anliegerinnen und Anliegern erhobenen Straßenbeiträge für die Erneuerung von mehr als hundert Straßen so schnell wie möglich erstatten und hierfür die entsprechenden Bescheide aufheben.

Ähnliche Dienstleistungen