Erschließungsbeiträge

Beitrag für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum erschlossenen Grundstück.

Beschreibung

Erschließungsbeiträge sind Beiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Kassel (Erschließungsbeitragssatzung).

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Erschließungsanlage erschlossen werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Erschließungsbeiträge

Montag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag9 - 15 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung
Freitag9 - 12.30 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

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