Jahresentgelte für Entleihung von Büchern und anderen Medien
Nr. | Beschreibung | Entgelt |
---|---|---|
1.a) | Erwachsene zahlen für die Entleihung von Büchern und anderen Medien jährlich | 15,00 € |
b) | Ab vollendetem 18. Lebensjahr zahlen Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Zivildienstleistende, Berufsfreiwilligendienst-, Freiwilliger Wehrdienst-, Freiwilliges Soziales Jahr-, Freiwilliges Kulturelles Jahr-, Freiwilliges Ökologisches Jahr-Leistendes, Sozialhilfe-, ALG I oder ALG II- Empfänger/innen (mit Bescheinigung) für die Entleihung von Medien und Kunstobjekten der Artothek jährlich | 7,50 € |
c) | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen ein einmaliges Anmeldeentgelt von | 2,50 € |
d) | Kurgäste mit Kasseler Kurkarte zahlen für die Dauer des Kuraufenthaltes einmalig | 2,50 € |
e) | Neuausstellung bei Verlust eines Bibliotheksausweises |
2,50 € |
f) | Bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigt sich unter Ziffer 1a), b) und c) genannten Entgelte jeweils um die Hälfte. |
Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist
Nr. | Beschreibung | Entgelt |
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2. a) | erste Woche pro Medieneinheit | 0,50 € |
zweite Woche pro Medieneinheit | 1,00 € | |
ab der dritten Woche zusätzlich pro Medieneinheit und Woche | 1,00 € | |
b) | Auslagenersatz für jedes Mahnschreiben |
1,00 € |
3. | Entgelt für erhöhten Verwaltungsaufwand im Mahnverfahren bei nicht gemeldeter Adressenänderung |
5,50 € |
Entgelte für Medieneinheiten
Nr. | Beschreibung | Entgelt |
---|---|---|
4. | Entgelt für das Vormerken einer Medieneinheit | 1,00 € |
5. a) | Bestseller: Entgelt pro Titel und Leihfrist | 2,50 € |
b) | DVDs: Entgelt pro Titel und Leihfrist | 1,50 € |
c) | Konsolenspiele: Entgelt pro Titel und Leihfrist | 2,50 € |
Nutzungsentgelte für die Entleihe der Bestände der Artothek:
Nr. | Beschreibung | Entgelt |
---|---|---|
6.a) |
Personen, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Ausweises der Stadtbibliothek Kassel gemäß Ziffer 1 sind, können für die Dauer von jeweils 2 Monaten je Exponat Objekte aus der Artothek der Stadt Kassel ausleihen. Eine Verlängerung der Ausleihe ist nicht möglich. Das zu entrichtende Entgelt beträgt pro Objekt einschl. Versicherungsgebühr |
10,00 € |
b) | Bei Überschreiten der Leihfrist werden je Objekt folgende Versäumnisentgelte fällig: | |
1 - 7 Kalendertage | 5,00 € | |
8 - 14 Kalendertage | 10,00 € | |
15 - 21 Kalendertage | 15,00 € | |
ab dem 22. Kalendertag | 30 ,00 € |
Das Verzeichnis zur Änderung des Entgeltverzeichnisses tritt mit dem Tag seiner Bekanntmachung in Kraft.
Kassel, 13.01.2016
Stadt Kassel - Der Magistrat
Bertram Hilgen, Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 31. 03. 2016