Das Robert Koch-Institut verzeichnet im Herbst 2023 wieder einen Anstieg der gemeldeten Corona-Infektionen, auch in Stadt und Landkreis Kassel. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Infos zum Coronavirus sowie allgemeine Hinweise und eine Übersicht von weiteren nützlichen Quellen.
Antworten auf häufig gestellten Fragen
Was sind typische Symptome für Corona? Und gibt es Unterschiede zu Erkältung bzw. Influenza?
Häufig beginnt die Corona-Erkrankung genauso wie eine normale Erkältung mit Husten, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen. Fieber ist häufiger dabei als bei „normalen“ Erkältungserkrankungen.
Auch Kurzatmigkeit sowie Magen- und Darmbeschwerden, ausgeprägte Müdigkeit sind möglich.
Der anfänglich in der Pandemie beobachtete Geruchs- und Geschmacksverlust ist bei den aktuellen Erkrankungen eher selten geworden.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich Corona-Symptome habe?
Im Falle eines Verdachts auf COVID-19 oder generell beim Auftreten von Erkältungssymptomen bzw. Erkältungskrankheiten wird empfohlen, den Kontakt zu anderen Personen nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies dient dazu, die Übertragung von Erkältungsviren und SARS-CoV-2 zu minimieren und gleichzeitig den Schutz der Mitmenschen zu gewährleisten. Insbesondere gefährdete Personengruppen sollten bei Erkältungserkrankungen gemieden werden oder im Zweifelsfall nur mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz (MNS) aufgesucht werden. Je nach Schweregrad der Symptome sollte die Hausarztpraxis kontaktiert werden. Die Ärztin bzw. der Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeit feststellen und über weitere diagnostische Schritte entscheiden.
Die Durchführung eines Corona-Selbsttests ist im Falle eines Verdachts auf COVID-19 bzw. generell beim Auftreten von Erkältungssymptomen sinnvoll.
Gesetzliche Vorschriften zum Verhalten bei einer COVID-19 Erkrankung gibt es aktuell nicht mehr.
Wer ist durch eine Corona-Erkrankung besonders gefährdet?
Generell steigt das Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung ab einem Alter von 60 Jahren.
Menschen mit Vorerkrankungen, die das Immunsystem schwächen, haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Zu diesen Vorerkrankungen zählen z. B. Krebserkrankungen, chronische Nierenerkrankungen (insbesondere bei Dialyse), chronische Leber- und Lungenerkrankungen (z.B. bei COPD), Diabetes mellitus und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Gibt es noch eine gesetzliche Maskenpflicht?
Eine gesetzliche Maskenpflicht gibt es nicht mehr. In hauseigenen Hygienekonzepten, besonders in pflegerischen und medizinischen Einrichtungen, kann das Tragen einer Maske vom Betreibenden gefordert werden.
Nein. Der Anspruch auf präventive Corona-Tests sowie auf Test- und Genesenen-Zertifikate ist seit dem 1. März 2023 entfallen.
Gibt es noch eine Testpflicht?
Nein, es gibt keine gesetzliche Testpflicht mehr. Dies gilt auch für medizinische und pflegerische Einrichtungen.
Funktionieren die Selbsttests auch bei den aktuellen Corona-Varianten?
Es ist davon auszugehen, dass die meisten Tests auch die neuen Varianten erkennen. Auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (Öffnet in einem neuen Tab) (PEI), welche solche Tests prüft, kann man sich hierzu genauer informieren.
Funktionieren abgelaufene Corona-Tests noch?
Die Wirksamkeit von abgelaufenen Tests ist nicht gewährleistet. Deshalb sollten Tests, die das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, nicht mehr benutzt werden.
Isolation und Quarantäne
Muss ich mich isolieren und in Quarantäne?
Nein, es gibt keine gesetzlichen Absonderungspflichten mehr.
Welche Empfehlung gilt für meine Familie und Kontaktpersonen im Haushalt?
Für Kontaktpersonen und Familienangehörige im Haushalt gibt es keine Absonderungsregelungen mehr.
Welche Empfehlungen gelten für den Kita- bzw. Schulbesuch, wenn mein Kind an Corona erkrankt ist?
Besondere gesetzliche Vorgaben wie Betretungsverbote für positiv auf Corona Getestete gibt es nicht mehr.
Personen mit Krankheitssymptomen sollten Einrichtungen wie Schule, Kitas und Horten fernbleiben, bis es ihnen wieder besser geht.
Gibt es noch Quarantäne-Bescheinigungen?
Nein, Quarantäne-Bescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt, da auch die Absonderungspflichten bezüglich Corona aufgehoben worden sind.
Medizinische und pflegerische Einrichtungen
Gibt es noch eine Testpflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen?
Nein, die Bundesregierung hat die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen aufgehoben. Es wird seit dem 1. März 2023 nicht mehr gesetzlich gefordert, dass Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher einen Testnachweis beim Betreten vorlegen müssen.
Den Einrichtungen steht es jedoch frei, angepasst an die Situation der Einrichtung, das Tragen eines MNS oder die Durchführung einer COVID-19-Testung zu fordern und in ihren hauseigenen Hygieneplan aufzunehmen.
Wohin melden Einrichtungen mögliche Corona-Fälle?
Einrichtungen, Labore und feststellende Ärztinnen und Ärzte melden den Verdacht und die nachgewiesene Erkrankung an das für sie zuständige Gesundheitsamt.
Wenn Sie Fragen zu COVID-19-Impfungen haben oder einen Impftermin benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarzt- oder Kinderarztpraxis. Haben Sie keine Hausarztpraxis, dann wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer: 116 117.
Öffentliche Impfstellen gegen Covid-19 gibt es nicht mehr.
Wo finde ich Informationen zur Corona-Impfung?
Stets aktuelle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf den folgenden Seiten:
Neben den Corona-Zahlen steigen in der kalten Jahreszeit erfahrungsgemäß auch die Grippe-Infektionszahlen. Für wen ist eine Grippeschutz-Impfung ratsam?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Angehörigen von Pflegebedürftigen, Schwangeren, chronisch Kranken sowie Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren eine Impfung gegen die saisonale Grippe, da bei diesen Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen besteht. Für medizinisches Personal gilt die Impfempfehlung gleichermaßen, da durch die Vielzahl enger Patientenkontakte grundsätzlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.
Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise ab Oktober bis Mitte Dezember, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es ungefähr 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Auch eine spätere Impfung zu Beginn des Jahres ist meist noch sinnvoll. Insbesondere, wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat.
Übrigens: Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) kann die Grippe-Impfung zeitgleich mit einer Corona-Impfung bzw. mit der Booster-Impfung und ggf. auch mit einer Pneumokokken-Impfung stattfinden.
Seit dem 1.1.2023 erfolgt die Bearbeitung der Anträge nach §56 bis §58 Infektionsschutzgesetz (IfSG), soweit die Ansprüche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Corona) entstehen, in Hessen wieder durch die zuständigen Gesundheitsämter.
Möchten Ärztinnen und Ärzte oder nicht ärztliche Testanbieter einen SARS-CoV-2-Fall an das Gesundheitsamt Region Kassel melden, stehen ihnen dafür unterschiedliche Formulare zur Verfügung.
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