Grünpfeil für den Radverkehr

Kassel setzt den Grünpfeil für Fahrradfahrerinnen und -fahrer um, den die Straßenverkehrsordnung seit 2020 ermöglicht. Dieser gestattet es dem Radverkehr, nach dem Anhalten vor der betreffenden roten Ampel auch bei Rot unter Beachtung des Vorrangs der freigegebenen Verkehrsströme vorsichtig nach rechts abzubiegen.

In Kassel werden die ersten Grünpfeile für den Radverkehr ab Ende 2023 angebracht. Die Wartezeiten an Ampelkreuzungen sollen kürzer werden, um damit einen Beitrag zur Attraktivierung des Fahrradfahrens zu leisten. Das Verkehrszeichen 721 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet es dem Radverkehr, nach dem Anhalten vor der betreffenden roten Ampel auch bei Rot unter Beachtung des Vorrangs der freigegebenen Verkehrsströme vorsichtig nach rechts abzubiegen. Diese Neuregelung war Teil einer ganzen Reihe von StVO-Änderungen, die Verbesserungen für den Radverkehr zum Ziel hatten.

Am 13. Juni 2022 hatte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat den Prüfauftrag gegeben, wo solche Rechtsabbiege-Pfeile für den Radverkehr in Kassel angebracht werden können. Herausgekommen ist ein Konzept für die stufenweise Einführung, die die Straßenverkehrsbehörde nach und nach umsetzt. 

Mit der Einführung in Abschnitten besteht zudem ausreichend Zeit, Erfahrungen zu sammeln und bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen. Bei Nutzung des Grünpfeils zum Abbiegen ist wichtig zu beachten, dass allen anderen Verkehrsströme Vorrang haben. Als Radfahrender oder Radfahrende darf man auch nicht davon ausgehen, dass andere Verkehrsteilnehmenden um den grünen Pfeil wissen.