Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung, Ergänzung oder Aufhebung sind förmliche Verfahren, die nach Vorgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen sind.

Das BauGB sieht im Verfahren auch die "Beteiligung der Öffentlichkeit" vor (§ 3 BauGB), welche damit über die Planung informiert werden soll. Ebenso soll die Öffentlichkeit dazu aufgerufen werden, Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB schafft somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

Sie haben hier die Möglichkeit, die Planunterlagen der aktuellen Bebauungspläne, die sich in der Offenlage befinden, einzusehen. Die eingestellten Unterlagen dienen nur zu Informationszwecken.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich auf elektronischem Weg an  bauleitplanungkasselde abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch an die in der Veröffentlichung angegebene Adresse gesandt werden.

weitere Informationen

Das Land Hessen hat die Broschüre „Mitplanen Mitreden Mitmachen“ als einen Leitfaden zur städtebaulichen Planung herausgegeben. Sie finden die Broschüre unter folgendem Link:

Karte der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Kassel

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