Das BauGB sieht im Verfahren auch die "Beteiligung der Öffentlichkeit" vor (§ 3 BauGB), welche damit über die Planung informiert werden soll. Ebenso soll die Öffentlichkeit dazu aufgerufen werden, Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB schafft somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Sie haben hier die Möglichkeit, die Planunterlagen der aktuellen Bebauungspläne, die sich in der Offenlage befinden, einzusehen. Die eingestellten Unterlagen dienen nur zu Informationszwecken.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich auf elektronischem Weg an bauleitplanungkasselde oder per Brief an das Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz, Untere Königsstraße 46, 34117 Kassel, abgegeben werden.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Offenlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Behördeninformation
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Karte der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Kassel
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