Aufhebung der Straßenausbaubeiträge

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Einzelfall entschieden, dass die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel nichtig ist. Die Stadt Kassel beabsichtigt deshalb nach einer Satzungsänderung, die seit April 2021 von mehreren tausend Anliegerinnen und Anliegern erhobenen Straßenbeiträge für die Erneuerung von knapp hundert Straßen zu erstatten.

Mit Wirkung vom 1. September 2019 trat durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die bis dahin gültige Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel mit einer Ausnahme außer Kraft. In dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung war vorgesehen, dass die bereits vor dem 1. September 2019 begonnenen Um- oder Ausbaumaßnahmen noch abgerechnet werden.

Im April 2021 hatte die Klage eines Anliegers gegen einen Straßenbeitragsbescheid Erfolg.

In der Entscheidung wurde die Satzung vom Verwaltungsgericht Kassel für nichtig erklärt. Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Kassel Rechtsmittel ein und beantragte die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel wurden vorläufige Beitragsbescheide für die bis dahin noch nicht abgerechneten Baumaßnahmen versandt, welche gemäß oben genannter Übergangsbestimmung des Stadtverordnetenbeschlusses noch abgerechnet werden mussten. Dazu war die Stadt Kassel verpflichtet, um die Ansprüche gegenüber den Anliegern aufgrund drohender Verjährung zu wahren.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 entschieden, dass der städtische Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel zur Straßenbeitragssatzung abgelehnt wird. Dieser Entschluss ist unanfechtbar.