Tierleid durch Silvesterkrach

Für viele Tiere ist der Jahreswechsel die schlimmste Nacht des Jahres. Besonders Hunde und Katzen leiden infolge ihres besonders feinen Gehörs unter jaulenden Raketen und krachenden Böllern. Bei vielen Vierbeinern lösen Knallerei, Blitzlichter und Qualmgestank sogar Panik aus.

Aufgrund der massiven Reizerfahrung fürchtet sich sogar manch schussfester Hund oder Tiere, die sich bei Gewitter nicht ängstigen. Tierhalterinnen und Tierhalter können Vorkehrungen treffen, damit ihre Tiere gut ins neue Jahr kommen. Amtstierärztin Dr. Regina Emrich vom städtischen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit rät: „Hunde sollten in bewohnten Gebieten vorübergehend nur angeleint ausgeführt werden, denn verfrühte Kracher könnten sie in panischem Schrecken davonlaufen lassen. Der ausgedehnte Spaziergang kann bereits früh am Tag in der Natur erfolgen. Und Katzen mit Freigang sollten an Silvester unbedingt rechtzeitig im Haus behalten werden“. 

Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit

Tierhaltende sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei einschlägigen Tierregistern wie Tasso e. V. oder FINDEFIX registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter bzw. Halterin im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Laut der städtischen Katzenschutzverordnung dürfen Katzen ohnehin nur Freigang erhalten, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.

Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster zur Abschottung geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das 

Blitzgewitter ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte für Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen und andere Kleintiere ein ruhiger Platz in einem straßenabseitigen Raum geschaffen werden. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden. Laufendes Radio oder Fernsehen kann als gewohnte Geräuschkulisse unterstützen. Hunde keinesfalls um Mitternacht mit nach Draußen nehmen. 

Beruhigungsmittel sollten ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Tierärztin und nur besonders ängstlichen Tieren verabreicht werden. Meist reicht es schon, wenn eine vertraute Bezugsperson am Silvesterabend bei den Tieren bleibt und ihnen durch einen unbekümmerten und gelassenen Umgang, Sicherheit vermittelt. Gut gemeinter Trost des Tieres schenkt jedoch Aufmerksamkeit und wirkt ungewollt lobend und somit verstärkend. 

Ein Böllern in der Nähe von Tierweiden sollte tabu sein: Bei Rindern, Schafen und v. a. Pferden besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen oder sich bei Fluchtversuchen schwer verletzen. Weidetiere sollten daher vorsorglich im Stall untergebracht werden. 

Bei Fragen zu artgerechter Tierhaltung und der Meldung tierschutzwidrig gehaltener Tiere steht das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel telefonisch unter 0561/ 787-3336 oder per Email unter  veterinaerkasselde zur Verfügung. 

Tierquälerei melden

Per Online-Service können Bürgerinnen und Bürger Tierquälerei melden.

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