Einwohner‐Energie‐Geld (EEG)

Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro pro Einwohnerin und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Kassel möchte die Stadt Kassel die finanziellen Belastungen für Energiekosten abmildern. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Einwohner‐Energie‐Geld (EEG).

EEG-Antrag stellen

Klicken Sie einfach auf "EEG-Antrag stellen". Ihre Zugangskennungen erhalten Sie mit einem Informationsschreiben, das in der Zeit vom 5. bis 20. Oktober 2022 an alle antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Kassels versendet wird. Sie können das Einwohner‐Energie‐Geld bis zum 30. April 2023 beantragen.

EEG-Antrag stellen (Öffnet in einem neuen Tab)

Info-Schreiben mit Zugangsdaten nicht erhalten

Die Stadt Kassel hat die Schreiben mit den Zugangskennungen an alle Antragsberechtigten versendet. Bei der postalischen Zustellung kann es jedoch in einzelnen Stadtteilen zu Verzögerungen kommen. Bitte haben Sie daher etwas Geduld, bevor Sie mit der Schaltfläche „Zugangsdaten beantragen“ eine Neu-Aussendung erbitten.

Ihr Info-Schreiben zum EEG mit den Zugangsdaten ist nicht bei Ihnen angekommen? Klicken Sie auf „Zugangsdaten beantragen“ und fordern Sie den Brief erneut an. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten korrekt mit den Namen aller im Haushalt lebenden Personen beschriftet ist.

Zugangsdaten beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Achtung Betrug

Sollten Sie Hilfe beim Beantragen des EEG benötigen, suchen Sie bitte immer das persönliche Gespräch mit den helfenden – Ihnen bekannten oder von der Stadt benannten – Personen oder Organisationen. Geben Sie Ihre Zugangsdaten oder andere persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum oder Ihre Bankverbindung nicht per E-Mail oder am Telefon weiter. Die Stadt Kassel kontaktiert Sie ausschließlich schriftlich mit Hilfe des Info-Briefs und im Falle des Zuwendungsbescheides per E-Mail oder Post. Sie werden nicht angerufen oder zu Hause aufgesucht.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Pauschal-Betrag (Pauschalbetrag)

Pauschal-Betrag (Pauschalbetrag)

Betrag ist ein anderes Wort für Geld.
Pauschal bedeutet:
Es ist immer gleich.
Bei einem Pauschal-Betrag bekommt man für eine Sache etwas Geld.
Man braucht keinen Beweis.
So viel hat die Sache gekostet.
Weil man immer gleich viel Geld dafür bekommt.
Zum Beispiel für Arbeits-Kleidung.
Oder für Bücher.

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Das ist Geld für die Grund-Pflege.
Grund-Pflege bedeutet:
Man bekommt Hilfe für diese Sachen:

  • Körper-Pflege
  • Essen und Trinken
  • Beim Bewegen

Wenn man zum Beispiel nicht gut allein aufstehen kann.
oder
wenn man nicht gut alleine gehen kann.

Sach-Leistung ist auch Geld für Hilfe im Haushalt.
Wenn man gepflegt wird.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Illustration: Katrin Nicklas, Bild: Colourbox.de
  • Stadt Kassel