Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro pro Einwohnerin und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Kassel möchte die Stadt Kassel die finanziellen Belastungen für Energiekosten abmildern. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Einwohner‐Energie‐Geld (EEG).
EEG-Antrag stellen
Klicken Sie einfach auf "EEG-Antrag stellen". Ihre Zugangskennungen erhalten Sie mit einem Informationsschreiben, das in der Zeit vom 5. bis 20. Oktober 2022 an alle antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Kassels versendet wird. Sie können das Einwohner‐Energie‐Geld bis zum 30. April 2023 beantragen.
Die Stadt Kassel hat die Schreiben mit den Zugangskennungen an alle Antragsberechtigten versendet. Bei der postalischen Zustellung kann es jedoch in einzelnen Stadtteilen zu Verzögerungen kommen. Bitte haben Sie daher etwas Geduld, bevor Sie mit der Schaltfläche „Zugangsdaten beantragen“ eine Neu-Aussendung erbitten.
Ihr Info-Schreiben zum EEG mit den Zugangsdaten ist nicht bei Ihnen angekommen? Klicken Sie auf „Zugangsdaten beantragen“ und fordern Sie den Brief erneut an. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten korrekt mit den Namen aller im Haushalt lebenden Personen beschriftet ist.
Das Einwohner‐Energie‐Geld beträgt pro Einwohnerin und Einwohner 75 Euro (Erwachsene und Kinder).
Für welchen Zweck ist das Einwohner-Energie-Geld zu verwenden?
Das Einwohner‐Energie‐Geld dient der Abmilderung der gestiegenen Energiekosten während des Winterhalbjahrs 2022/2023.
Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung?
Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Kassels, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet gewesen sind.
Wann kann ich das Einwohner‐Energie‐Geld beantragen?
In der Zeit vom 5. bis 20. Oktober 2022 erhalten alle antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ein entsprechendes Informationsschreiben. Mit diesem Schreiben kann das Einwohner‐Energie‐Geld bis zum 30. April 2023 beantragt werden. Bei postalischer Antragstellung ist das Datum des Posteingangs entscheidend.
Damit die Post zum Einwohner-Energie-Geld in Kassel auch ankommt, ist eine richtige und vollständige Briefkasten-Beschriftung wichtig. Und zwar für alle.
Tragen zum Beispiel die Ehepartner oder Kinder unterschiedliche Nachnamen, schreiben Sie auch diese auf.
Wann erhalte ich das Einwohner-Energie-Geld?
Ihren Zuwendungsbescheid und die 75 Euro erhalten Sie innerhalb weniger Werktage nach der Online-Beantragung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines postalischen Antrags deutlich länger dauern kann.
Wie beantrage ich die Zuwendung am schnellsten und einfachsten?
Nutzen Sie dazu den QR-Code aus dem Info-Schreiben oder die Schaltfläche „EEG-Antrag stellen“. Folgen Sie dann bitte den Anweisungen des Antragsassistenten. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.
Halten Sie Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung, nach Möglichkeit Ihre persönliche E-Mail-Adresse und Ihre individuellen Zugangskennungen aus dem Info-Schreiben bereit.
Wie beantrage ich die Zuwendung ohne Smartphone oder Computer?
Lassen Sie sich durch Angehörige, Bekannte oder teilnehmende Sozialverbände helfen. Diese können den Antrag auf EEG online für Sie ausfüllen und absenden.
Oder:
Gehen Sie mit diesem Schreiben zum Kassel Service Point (Öffnet in einem neuen Tab) in der Galeria (ehemals Kaufhof, Obere Königsstraße 31, 34117 Kassel) und lassen Sie den Antrag mit Hilfe des Personals vor Ort digital ausfüllen.
Oder:
Füllen Sie das beigefügte Antragsformular per Hand aus und schicken Sie es per Post an die Stadt Kassel zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres postalischen Antrags deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine digitale Beantragung.
Achtung Betrug
Sollten Sie Hilfe beim Beantragen des EEG benötigen, suchen Sie bitte immer das persönliche Gespräch mit den helfenden – Ihnen bekannten oder von der Stadt benannten – Personen oder Organisationen. Geben Sie Ihre Zugangsdaten oder andere persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum oder Ihre Bankverbindung nicht per E-Mail oder am Telefon weiter. Die Stadt Kassel kontaktiert Sie ausschließlich schriftlich mit Hilfe des Info-Briefs und im Falle des Zuwendungsbescheides per E-Mail oder Post. Sie werden nicht angerufen oder zu Hause aufgesucht.
Wie beantrage ich die Zuwendung, wenn ich nicht oder beschränkt geschäftsfähig bin?
Sollten Sie nicht oder beschränkt geschäftsfähig sein, weil Sie z. B. minderjährig oder krankheitsbedingt dauerhaft nicht in der Lage sind, Geschäfte zu tätigen, so kann der Antrag durch eine gesetzliche Vertretung (z. B. Eltern oder Betreuer) gestellt werden.
Achtung Betrug
Sollten Sie Hilfe beim Beantragen des EEG benötigen, suchen Sie bitte immer das persönliche Gespräch mit den helfenden – Ihnen bekannten oder von der Stadt benannten – Personen oder Organisationen. Geben Sie Ihre Zugangsdaten oder andere persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum oder Ihre Bankverbindung nicht per E-Mail oder am Telefon weiter. Die Stadt Kassel kontaktiert Sie ausschließlich schriftlich mit Hilfe des Info-Briefs und im Falle des Zuwendungsbescheides per E-Mail oder Post. Sie werden nicht angerufen oder zu Hause aufgesucht.
Wie beantrage ich die Zuwendung für minderjährige Kinder oder für die von mir betreute Person?
Das EEG muss für jede Person einzeln beantragt werden. Die Beantragung erfolgt genauso wie für Sie selbst. Bitte denken Sie aber daran, bei der Anmeldung die Zugangskennungen sowie das Geburtsdatum des Kindes bzw. der von Ihnen betreuten Person anzugeben.
Weiterhin müssen Sie angeben, dass Sie für das Kind sorgeberechtigt oder die gesetzliche Vertretung für die von Ihnen betreute Person sind.
Ich habe den EEG-Antrag online gestellt. Was mache ich mit dem Papierantrag?
Der Papierantrag wird nicht benötigt, wenn Sie das EEG bereits online beantragt haben. Bitte entsorgen Sie den Papierantrag, sobald Sie den Online-Antrag gestellt haben und senden ihn nicht zusätzlich an die Stadt Kassel zurück.
Was kann ich tun, wenn ich das Info-Schreiben nicht erhalten habe?
Die Stadt Kassel hat alle Schreiben an die Post übergeben. Ist das Info-Schreiben mit den Zugangsdaten noch nicht bei Ihnen angekommen, fordern Sie den Brief bitte erneut an. Klicken Sie dazu auf "Zugangsdaten beantragen".
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten korrekt mit den Namen aller im Haushalt lebenden Personen beschriftet ist. Alternativ können Sie das Info-Schreiben mit den Zugangsdaten auch telefonisch unter der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) beantragen.
Was kann ich tun, wenn ich das Info-Schreiben verlegt oder verloren habe?
Über „Zugangsdaten beantragen“ können Sie den Brief mit den Zugangsdaten erneut anfordern.
Alternativ können Sie das Info-Schreiben mit den Zugangsdaten auch telefonisch unter der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) beantragen.
Ich ziehe erst im Laufe des Beantragungszeitraums nach Kassel. Wie komme ich an die Zugangsdaten für den EEG-Antrag?
Sind Sie im Laufe des Beantragungszeitraums bis zum 31. März 2023 mit alleinigem Wohnsitz oder Erstwohnsitz nach Kassel gezogen, bekommen Sie automatisch ein Informationsschreiben mit Ihren Zugangsdaten zugeschickt. Der Versand an Sie erfolgt im Laufe des auf den Monat folgenden Monats, in dem Sie die melderechtliche Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Kassel vorgenommen haben.
Beispiel: Die Anmeldung, dass Sie zum 4. Oktober 2022 mit alleinigem Wohnsitz nach Kassel gezogen sind, erfolgt am 17. Oktober 2022. Sie erhalten das Informationsschreiben mit den Zugangsdaten im Laufe des Monats November 2022.
Wird das Einwohner‐Energie‐Geld auch für Unternehmen ausgezahlt?
Nein, anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.
Hat das Einwohner-Energie-Geld Einfluss auf Wohngeld?
Auf die Bewilligung von Wohngeld hat die einmalige Gewährung des EEG keinen Einfluss
Wird das Einwohner-Energie-Geld auf Sozialleistungen angerechnet?
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger das EEG rechtssicher und ohne Anrechnung auf das Einkommen bei einer nachgewiesenen Verwendung der Zuwendung für einen anderen Zweck als den in den Regelbedarfen umfassten. Dies wäre beispielsweise bei einer Verwendung für eine Energieberatung der Fall.
Bei einer Verwendung für sonstige Kosten der Energieversorgung, die den Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuzuordnen sind (bspw. Kosten für Haushaltsenergie oder persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens), die durch einen monatlichen Pauschalbetrag abgegolten werden, stellt nach Rechtsauffassung des Magistrats der Stadt Kassel eine Anrechnung des EEG eine grobe Unbilligkeit bzw. eine besondere Härte dar, sodass eine Berücksichtigung als Einkommen unterbleiben könnte (gem. § 11a Absatz 5 Nr. 1 SGB II bzw. § 84 Absatz 2 SGB XII).
Verwenden Transferleistungsempfänger das EEG für Heizkosten, dürfte dies ihren Transferleistungsbedarf mindern (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II bzw. § 35 Absatz 4 SGB XII).
Haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in einer Einrichtung untergebracht sind und dort Sachleistungen erhalten, Einkommen, müssen sie dieses für erhaltene Leistungen an den Kostenträger erstatten (§ 7 Absatz 1 Satz 3 AsylbLG).
Kann ich das Einwohner-Energie-Geld spenden?
Da in der Förderrichtlinie ein Verwendungszweck genannt ist, kann das Einwohner-Energie-Geld nicht direkt gespendet werden. Gleichzeitig haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, an die bekannten sozialen Träger zu spenden. Diese helfen, die finanziellen Folgen der Energiekrise für sozial schwächere Personen abzumildern.
Gibt es Informationsveranstaltungen zum Einwohner-Energie-Geld?
Ja, die Stadt Kassel wird Informationsveranstaltungen anbieten.
Sollten Sie Hilfe beim Beantragen des EEG benötigen, suchen Sie bitte immer das persönliche Gespräch mit den helfenden – Ihnen bekannten oder von der Stadt benannten – Personen oder Organisationen. Geben Sie Ihre Zugangsdaten oder andere persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum oder Ihre Bankverbindung nicht per E-Mail oder am Telefon weiter. Die Stadt Kassel kontaktiert Sie ausschließlich schriftlich mit Hilfe des Info-Briefs und im Falle des Zuwendungsbescheides per E-Mail oder Post. Sie werden nicht angerufen oder zu Hause aufgesucht.
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