Waldumwandlungsprozess

Beschreibung

Nach dem Hessischen Waldgesetz ist für jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung eine Genehmigung erforderlich. Eine Waldumwandlung bezieht sich auf eine flächige Beseitigung des Gehölzbestandes (Rodung) und wird unterschieden zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung. Die Gründe für eine Rodung einer Waldfläche sind eine Änderung der Nutzungsart, wie zum Beispiel ein Bauvorhaben. Die neue Nutzungsart soll zum einen für das Gemeinwohl von größerer Bedeutung sein als der Wald und zum anderen keine nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Daher sind Rodungen im Regelfall mit einer Wiederaufforstung nicht bewaldeter Flächen verbunden. Die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung wird in dem Genehmigungsverfahren geprüft. 

Um den Vorgang zu erleichtern, kann eine Waldumwandlung im Stadtgebiet Kassel auch online beantragt werden.

Für jegliche Formen der Waldumwandlung oder Rodung haben die Antragstellenden die Möglichkeit, online die notwendigen Anlagen sowie Angaben einzureichen und prüfen zu lassen. Hierbei werden naturschutz-, forstrechtliche und raumordnerische Belange abgeprüft. Die Entscheidung über das Prüfergebnis wird in einem rechtsfähigen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages mitgeteilt.

Online-Services

Rodung von Waldflächen online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Landschaftsschutzgebiet

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Bei waldbeanspruchenden Vorhaben und Maßnahmen, für die die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums oder einer obersten Landesbehörde gegeben ist, vertritt das Dezernat Forsten die forstfachlichen Belange.