Genehmigung für Maßnahmen bei Naturdenkmalen

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück ein ausgewiesenes Naturdenkmal haben, ist für erforderliche Schnitt- oder andere Maßnahmen die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Beschreibung

Bestimmte Bäume und Gebiete im Stadtgebiet sind als Naturdenkmäler ausgewiesen. Maßnahmen, die möglicherweise das Naturdenkmal beschädigen oder zerstören könnten, bedürfen der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Die Standorte und Kurzinformationen zu den einzelnen Naturdenkmälern können Sie dem  Online-Stadtplan (Öffnet in einem neuen Tab) (Themen-Layer Natur & Umwelt - Naturdenkmale) entnehmen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel