Website aktuell nicht verfügbar
Die Website www.stadtreiniger.de muss aufgrund technischer Probleme vorübergehend vom Netz genommen werden.
Wesentliche Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bei einigen Links können Fehlermeldungen auftreten, da diese zur Website der Stadtreiniger führen. Wir bitten um ihr Verständnis.
Sie erreichen die Stadtreiniger Kassel weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 5003-0 oder können die E-Mail infostadtreinigerde nutzen.
Weitere Rufnummern und E-Mail Adressen
Sperrmüllabholung: | 5003-115/-116 | sperrmuellstadtreinigerde |
Abfalltonnen bestellen: | 5003-215/-216 | veranlagungstadtreinigerde |
Containerdienst: | 5003-315/-316 | containerstadtreinigerde |
Service Straßenreinigung: | 5003-117/-118 | strassenreinigungstadtreinigerde |
Service Müllabfuhr: | 5003-217/-218 |
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.