Beschreibung
Eine Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Eigentumsberechtigten (Tun, Dulden oder Unterlassen). Die konkrete Verpflichtung ergibt sich nicht aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern wird freiwillig von den Eigentumsberechtigten übernommen.
Beispiele für Baulasten:
- Bei der Errichtung eines Gebäudes wird der erforderliche Grenzabstand nicht eingehalten. Mit einer Baulast wird die Abstandsfläche, die nicht bebaut werden darf, auf dem Nachbargrundstück gesichert.
- Es soll ein Grundstück bebaut werden, das nicht an eine öffentliche Straße angebunden ist. Mit einer Baulast wird eine Zufahrt gesichert.
Baulasten werden in der Regel unbefristet begründet und in einem Baulastenverzeichnis aufbewahrt. Die Notwendigkeit von Baulasten stellt in der Regel die Bauaufsicht im Baugenehmigungsverfahren fest. Die Formulierung erfolgt durch die technischen Sachbearbeitungen der Bauaufsicht. Es ist jedoch auch ein eigener formloser Antrag möglich.
Baulasten haben auf der öffentlich‐rechtlichen Ebene dieselbe Funktion wie Grunddienstbarkeiten im Privatrecht. Beides kann nebeneinander stehen.
Baulastenauskunft
Personen mit berechtigtem Interesse können Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen. Das Erteilen einer Baulastenauskunft ist kostenpflichtig und kann über unseren Online-Service beantragt werden. Vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch die Antragstellung über Drittanbieter und stellen Sie Ihren Antrag direkt über unseren Online-Service.
Online-Services
Für den Online-Service werden folgende Angaben benötigt:
- Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Adresse)
- Ggf. Angaben zum abweichenden Rechnungsempfänger
Folgende Anlagen werden benötigt:
- Ggf. ein Grundbuchauszug
- Ggf. eine Vollmacht, ein Grundstückskaufvertrag oder ähnliches
- Ggf. eine Vollmacht des Rechnungsempfängers
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verwaltungsabteilung
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel