Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel