Nichtraucherschutz

Wenn Sie sich durch Zigarettenqualm in Gaststätten belästigt fühlen, können Sie dies melden und prüfen lassen, ob im konkreten Fall das Rauchen erlaubt ist.

Beschreibung

Für Gäste:
Sie fühlen sich durch Zigarettenqualm in Gaststätten, Kinos oder anderen Einrichtungen belästigt und in Ihrer Gesundheit gefährdet? Sie fragen sich, ob das Rauchen in diesen Einrichtungen erlaubt ist und ob es Ausnahmen gibt? Wir helfen Ihnen gerne! Übersenden Sie uns ihre konkreten Fragen oder Anzeigen einfach schriftlich oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir überprüfen Ihren Sachverhalt und beantworten gerne Ihre Fragen.

Für Betreiber/innen von Gaststätten und Flughäfen und die Leitung von Einrichtungen
Was können Sie tun, wenn entgegen Ihres Willens in Ihren Gebäuden geraucht wird? Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Rauchverbot nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz durchzusetzen. Lässt sich ihr rauchender Gast trotz Aufforderungen das Rauchen einzustellen oder draußen zu rauchen, nicht vom Rauchen in ihrem Gebäude abhalten, können Sie die Polizei verständigen. Die Polizei ist vor Ort zuständig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Rauchen zu unterbinden. Sie können die Polizei bitten, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen und bei uns anzuzeigen.

Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Gäste von Gaststätten, Flughäfen oder sonstigen Einrichtungen, die verbotenerweise rauchen, können mit einer Geldbuße bis zu 200 Euro geahndet werden.

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betreiber/innen von Gaststätten und Flughäfen oder die Leitung von Einrichtungen, die das Rauchen in Ihrer Gaststätte dulden, nicht auf das Rauchverbot in Gaststätten hinweisen und keine geeigneten Maßnahmen ergreifen um das Rauchverbot durchzusetzen, können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Handel, Gewerbe und Gaststätten

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Insolvenz (Überschuldung)

Insolvenz (Überschuldung)

Eine Person hat kein Geld.
Diese Person kann nichts mehr bezahlen.
Das ist eine Insolvenz.
Diese Person nennt man auch:
Schuldner.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.