Beschreibung
Nach der Änderung der Bewachungsverordnung zum 1. Juni 2019 werden Wachpersonen nicht mehr von der für den Betriebssitz des Bewachungsgewerbetreibenden zuständigen Behörde überprüft, sondern von der für den Wohnsitz der Wachperson zuständigen Aufsichtsbehörde (s. a. § 1 Abs. 2 BewachV).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im nachfolgenden Link:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Öffnet in einem neuen Tab)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Handel, Gewerbe und Gaststätten
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel