Beschreibung
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
- mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
- mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
- die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufene Person
anzuzeigen.
Die Behörde führt nach Erhalt der vorzulegenden Unterlagen (siehe Welche Unterlagen werden benötigt?) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Person/-en durch. Für die Überprüfung wird eine Gebühr erhoben.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Handel, Gewerbe und Gaststätten
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel