Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information auf kassel.de.
Termine vereinbaren Sie bitte direkt über die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeitung oder über die E-Mail-Adresse: ordnung-aufsichtkasselde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
oder Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.
Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler-Erlaubnis) für die
- Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen;
- Vermittlung von Darlehen mit Ausnahme von Immobiliardarlehen im Sinne des § 34i GewO;
- Tätigkeit als Bauträger/in und Baubetreuer/in;
- NEU: Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter (erlaubnispflichtig seit dem 1. August 2018)