Ladenöffnungszeiten

Hier finden Sie alle Informationen zu den in Hessen gültigen Ladenöffnungszeiten.

Beschreibung

In Hessen dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0:00 - 24:00 Uhr geöffnet sein.

Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

  • an Sonn- und Feiertagen,
  • am Gründonnerstag ab 20:00 Uhr,
  • am 24.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr und
  • am 31.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr.

Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten.

Abweichend davon dürfen :

  • Tankstellen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
  • Verkaufsstellen auf internationalen Verkehrsflughäfen, Flughäfen und Personenbahnhöfen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr, auf Flughäfen und Personenbahnhöfen jedoch nur für die Abgabe von Reisebedarf,
  • Kioske für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe von Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Lebens- und Genussmitteln in kleineren Mengen,
  • Verkaufsstellen, die überwiegend Bäcker- oder Konditorwaren feilhalten, für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe frischer Back- und Konditorwaren,
  • Verkaufsstellen, in denen Blumen in erheblichem Umfang feilgehalten werden, für die Dauer von 6 Stunden für die Abgabe von Blumen und
  • Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Hofläden sowie genossenschaftliche Verkaufsstellen für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
  • Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten an jährlich bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, und von Gegenständen des touristischen Bedarfs (die Dauer der Öffnungszeit darf an diesen Tagen 8 Stunden nicht überschreiten)

geöffnet sein.

Außerdem sind die Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu 4 Sonn- oder Feiertagen freizugeben. Dabei gilt, dass die Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, die Osterfeiertage, die Pfingstfeiertage, Fronleichnam, der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag nach Trinitatis (Totensonntag) nicht freigegeben werden dürfen.

Die in Hessen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung:

  • auf gewerberechtlich festgesetzte Messen, Märkte und Ausstellungen oder für gewerberechtlich zugelassene Großmärkte, wenn keine Waren für den Verkauf an den Endverbraucher feilgehalten werden,
  • auf den Verkauf von Zubehörartikeln, der in einem engen Zusammenhang mit einer nach anderen Rechtsvorschriften erlaubten nicht gewerblichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Veranstaltung steht, insbesondere bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, in Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen sowie Museen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Insolvenz (Überschuldung)

Insolvenz (Überschuldung)

Eine Person hat kein Geld.
Diese Person kann nichts mehr bezahlen.
Das ist eine Insolvenz.
Diese Person nennt man auch:
Schuldner.

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.