Beschreibung
Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, kann eine Verkürzung der 2 Wöchigen Anzeigepflicht beantragt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel