Beschreibung
Bestellung von Erbbaurechten an städtischen Grundstücken für gewerbliche und gemeinnützige Zwecke (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen), sowie Vereine (zum Beispiel Sportvereine, Kleingärtnervereine)
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche eines Grundstückes (im Regelfall das Grundstück eines Dritten) ein Bauwerk zu errichten und zu haben (§ 1 ErbbauVO).
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Veräußerung von Grundstücken
Anschrift
Obere Königsstraße 7
34117 Kassel