Vollstreckung und Geldforderung

Der Vollstreckungsstelle obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Kassel sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine eigene Vollstreckungsstelle unterhalten (u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice).

Beschreibung

Zur Ermittlung von vollstreckungsrelevanten Daten ist die Vollstreckungsbehörde ermächtigt bei Dritten (z.B. Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (kurz: BaFin)) Auskünfte einzuholen oder von der / dem Zahlungspflichtigen eine Vermögensauskunft zu verlangen.
Die Vermögensauskunft ersetzt seit dem 01.01.2013 die eidesstattliche Versicherung. 

Vorrangiges Ziel der Vollstreckungsbehörde aber ist es, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, greifen die durch den Gesetzgeber eingeräumten Vollstreckungsmaßnahmen.