Beschreibung
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird unter anderem, ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Die Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet speziell für ihre Einrichtung erforderliche Hygieneregeln und innerbetriebliche Verfahrensweisen in Hygieneplänen festzulegen.
Folgende Einrichtungen werden daher regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hygieneabteilung besichtigt:
- Altenheime
- Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen
- Jugendherberge
- Kindergärten und Kinderheime
- Schulen
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
Hinweis
Hygienische Dienste
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC