Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasser ist für uns Menschen nicht nur das wichtigste, sondern auch eines der am besten kontrollierten Lebensmittel.

Beschreibung

Die Aufgaben der Trinkwasserüberwachung durch das Gesundheitsamt basieren auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung. Zweck dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung des Trinkwassers ergeben können, zu schützen. 

Das Gesundheitsamt überwacht hierzu die Trinkwassergewinnung und Trinkwasserverteilung von Wasserwerken, Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung sowie die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgeben wird. Alle anderen Trinkwasser-Installationen können vom Gesundheitsamt in die Überwachung mit aufgenommen werden.
Daneben fallen auch mobile und zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen unter die Überwachungsaufgaben des Gesundheitsamtes.
Die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst neben der Überprüfung der Wasserqualität durch Trinkwasseruntersuchungen auch die Kontrolle der technischen und Verteilungsanlagen und der Wasserschutzgebiete.

Die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen ist kostenpflichtig.

Wird erwärmtes Trinkwasser aus zentralen Warmwasser-Großanlagen im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser mit Vermietung etc.) an Verbraucher abgegeben, unterliegen die Betreiber und Inhaber dieser Anlagen bestimmten Untersuchungs- und Handlungspflichten. So muss das erwärmte Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht und Informationen über die Trinkwasserqualität den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Wichtige Hinweise und weitere Informationen hierzu haben wir in unserem "Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" zusammengefasst.

Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur durch zugelassen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine vom Hessischen Sozialministerium veröffentlichte Liste zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie auf unserer Internetseite oder können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt erfragen.

Werden bei Trinkwasseruntersuchungen Grenzwerte oder der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten, so muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Grenzwertüberschreitungen werden durch das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen sind der Betreiber und der Inhaber der betroffenen Anlage verpflichtet, eine Ortsbesichtigung mit Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sowie eine Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen. Zudem sind durch den Betreiber geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen und hierüber die betroffenen Verbraucher und das Gesundheitsamt zu informieren.

Nach der Trinkwasserverordnung gibt es verschiedene Anzeigepflichten für Betreiber und Inhaber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen bzw. Trinkwasser-Installationen. Hierzu haben wir auf unserer Internetseite entsprechende Anzeigeformulare bereitgestellt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Überwachung des Trinkwassers

Hinweis

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Hygienische Dienste

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen sind tote Menschen.
Manchmal müssen Leichen aus Deutschland in ein anderes Land gebracht werden.
Dafür braucht man einen Leichen-Pass.
Das ist ein Papier für die Leiche.
Darin steht:
Diese Leiche darf in ein anderes Land gebracht werden.

Manchmal braucht man so ein Papier auch in Deutschland.
Zum Beispiel:
Für den Transport von einer Leiche in ein anderes Bundes-Land.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Das ist ein Papier vom Gesundheits-Amt.
Darin steht:
Diese Person hat Infos über Lebensmittel bekommen.
Sie weiß:
Diese Gesetze muss man einhalten
Und diese Regeln muss man beachten,
wenn man etwas mit Lebensmitteln macht.

Man braucht dieses Papier:

  • Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet.
  • Wenn man Lebensmittel verkauft.
  • Wenn man für andere Menschen Essen macht.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

interdisziplinär

interdisziplinär

Man spricht es so: inter-dis-zi-plinär.
Es bedeutet:
Man benutzt Sachen aus verschiedenen Bereichen.
Man arbeitet mit Wissen aus verschiedenen Bereichen.

Zum Beispiel:
Fach-Leute aus einer Schule arbeiten zusammen mit Fach-Leuten von einem Amt.