Beschreibung
Die Aufgaben der Trinkwasserüberwachung durch das Gesundheitsamt basieren auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung. Zweck dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung des Trinkwassers ergeben können, zu schützen.
Das Gesundheitsamt überwacht hierzu die Trinkwassergewinnung und Trinkwasserverteilung von Wasserwerken, Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung sowie die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgeben wird. Alle anderen Trinkwasser-Installationen können vom Gesundheitsamt in die Überwachung mit aufgenommen werden.
Daneben fallen auch mobile und zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen unter die Überwachungsaufgaben des Gesundheitsamtes.
Die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst neben der Überprüfung der Wasserqualität durch Trinkwasseruntersuchungen auch die Kontrolle der technischen und Verteilungsanlagen und der Wasserschutzgebiete.
Die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen ist kostenpflichtig.
Wird erwärmtes Trinkwasser aus zentralen Warmwasser-Großanlagen im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser mit Vermietung etc.) an Verbraucher abgegeben, unterliegen die Betreiber und Inhaber dieser Anlagen bestimmten Untersuchungs- und Handlungspflichten. So muss das erwärmte Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht und Informationen über die Trinkwasserqualität den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Wichtige Hinweise und weitere Informationen hierzu haben wir in unserem "Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" zusammengefasst.
Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur durch zugelassen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine vom Hessischen Sozialministerium veröffentlichte Liste zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie auf unserer Internetseite oder können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt erfragen.
Werden bei Trinkwasseruntersuchungen Grenzwerte oder der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten, so muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Grenzwertüberschreitungen werden durch das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen sind der Betreiber und der Inhaber der betroffenen Anlage verpflichtet, eine Ortsbesichtigung mit Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sowie eine Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen. Zudem sind durch den Betreiber geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen und hierüber die betroffenen Verbraucher und das Gesundheitsamt zu informieren.
Nach der Trinkwasserverordnung gibt es verschiedene Anzeigepflichten für Betreiber und Inhaber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen bzw. Trinkwasser-Installationen. Hierzu haben wir auf unserer Internetseite entsprechende Anzeigeformulare bereitgestellt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Überwachung des Trinkwassers
Hinweis
Hygienische Dienste
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC