Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens müssen alle Termine und Sprechstunden beim Gesundheitsamt Region Kassel entfallen.
- Informationen für Reiserückkehrende und Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland und Quarantäneregeln finden Sie hier.
- Wurden Sie positiv getestet oder sind Kontaktperson einer positiv getesteten Person? Hier finden Sie das Meldeformular
- Wollen Sie bei dem geplanten Impfzentrum in der Großsporthalle am Auepark Ihre Mithilfe anbieten? Hier gehts zur Online-Bewerbung
Ihr Gesundheitsamt Region Kassel
Beschreibung
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Regenwassernutzungsanlage hat diese gemäß § 13 (4) Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Soweit eine Anlage bereits betrieben wird, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.
Hintergrund für diese Anzeigepflicht ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nicht-Trinkwasser-Anlagen, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hierbei besteht sowohl für die Hausinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch das Rücksaugen oder Rückdrücken von belastetem Regenwasser / Nicht-Trinkwasser.