Untersuchung zur Bewilligung von Heilkuren und Sanatoriumsbehandlungen

Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch und eine amtsärztliche körperliche, seelisch-geistige symptombezogene Untersuchung.

Kommunikation mit dem Gesundheitsamt jetzt sicher und digital

Die datensichere Übermittlung von Dokumenten sowie die Kontaktaufnahme erfolgt jetzt über Digitale Briefkästen. Diese können anstelle einer E-Mail oder eines Briefes verwendet werden. So sind Ihre Daten geschützt und landen direkt bei der zuständigen Fachabteilung. 

Über diesen  Link (Öffnet in einem neuen Tab) gelangen Sie zum Online-Briefkasten des Amtsärztlichen Dienstes und können direkt eine Nachricht schreiben oder Unterlagen übermitteln.

Beschreibung

Die amtsärztliche Begutachtung wird in der Regel im Auftrag der Beihilfestellen durchgeführt.

Der zuständige Amtsarzt entscheidet aufgrund der Schwere der Erkrankung, ob eine Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung am Wohnort (insbesondere ambulante Behandlung am Wohnort) mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzbar ist. Auch entscheidet der Amtsarzt, ob die Behandlung im Sanatorium aus zwingenden medizinischen Gründen in einem kürzeren Zeitabstand (Regelfall alle drei Jahre) notwendig ist. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Amtsärztlicher Dienst

Amtsärztlicher Dienst - Standort Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Amtsärztlicher Dienst - Standort Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen