Für die Tätigkeit im Rettungsdienst benötigen Sie in Hessen eine amtsärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Beschreibung
Nach der Verordnung zur Durchführung des hessischen Rettungsdienstgesetzes darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzten, die vor Aufnahme der Tätigkeit, danach jeweils vor Ablauf von 3 Jahre durch Vorlage einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen hat, dass von ihnen nicht die Gefahr einer Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Wohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Die Untersuchung kann durch Sie selbst oder aber Ihren Arbeitsgeber beauftrag werden.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung kann in der Regel nach einer Begutachtung nach Aktenlage erstellt werden. Sollten nach den eingereichten Unterlagen Fragen offengeblieben sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie ggf. zu einem Untersuchungstermin einladen.
Das Zeugnis senden wir Ihnen gerne auf dem Postweg zu. Sollten Sie das Zeugnis zeitnah benötigen, können Sie es in unserem Geschäftszimmer in Kassel persönlich abholen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen in einfacher Kopie ein (eine beglaubigte Kopie ist nicht notwendig):
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel Bitte beachten Sie: für Personalausweise (Vorder- und Rückseite), bei Pässen die keine Adressangaben beinhalten, zusätzliche eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf
Impfausweis: Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur Impfpflicht!
Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab wird nach Aufwand abgerechnet. Eine Auskunft über die ungefähre Höhe kann Ihnen nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen telefonisch mitgeteilt werden.
Eine Rechnung geht Ihnen nach Erstellung des Zeugnisses auf dem Postweg zu.
Rechtsgrundlagen
§ 27 Verordnung zur Durchführung des hessischen Rettungsdienstgesetzes
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