Rettungsdienstbescheinigung

Für die Tätigkeit im Rettungsdienst benötigen Sie in Hessen eine amtsärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Kommunikation mit dem Gesundheitsamt jetzt sicher und digital

Die datensichere Übermittlung von Dokumenten sowie die Kontaktaufnahme erfolgt jetzt über Digitale Briefkästen. Diese können anstelle einer E-Mail oder eines Briefes verwendet werden. So sind Ihre Daten geschützt und landen direkt bei der zuständigen Fachabteilung. 

Über diesen  Link (Öffnet in einem neuen Tab) gelangen Sie zum Online-Briefkasten des Amtsärztlichen Dienstes und können direkt eine Nachricht schreiben oder Unterlagen übermitteln.

Beschreibung

Nach der Verordnung zur Durchführung des hessischen Rettungsdienstgesetzes darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzten, die vor Aufnahme der Tätigkeit, danach jeweils vor Ablauf von 3 Jahre durch Vorlage einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen hat, dass von ihnen nicht die Gefahr einer Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Anschrift und Öffnungszeiten

Amtsärztlicher Dienst

Amtsärztlicher Dienst - Standort Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Amtsärztlicher Dienst - Standort Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen