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Bescheinigung für Angehörige von Tagespflegepersonen
Als Angehörige von Tagespflegepersonen benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die gesundheitliche Eignung für das Jugendamt
Beschreibung
Für das Jugendamt der Stadt Kassel werden Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung erstellt.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Wohnsitz in der Stadt oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Für die Untersuchung durch das Gesundheitsamt ist eine schriftliche Beauftragung durch den das Jugendamt notwendig.
Verfahrensablauf
Für die Angehörigen einer Tagespflegeperson kann die Erstellung des Gutachtens in der Regel auch ohne eine persönliche Vorstellung zur amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt erfolgen. Sollten nach Einreichung der Unterlagen Fragen offengeblieben sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. Sie zu einem Untersuchungstermin einladen.
Das Zeugnis senden wir direkt an das Jugendamt als Auftraggeber.
Bitte beachten Sie: Die Begutachtung nach Aktenlage ist nur für Angehörige von Tagespflegepersonen möglich. Für die unmittelbaren Tagespflegepersonen ist eine Untersuchung im Gesundheitsamt notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen in einfacher Kopie ein (eine beglaubigte Kopie ist nicht notwendig):
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel Bitte beachten Sie: für Personalausweise (Vorder‐ und Rückseite), bei Pässen die keine Adressangaben beinhalten, zusätzliche eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf
Impfausweis: Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur Impfpflicht!
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