Verkehrswertermittlung/ Verkehrswertgutachten

Möchten Sie ein Wertgutachten über Ihre Immobilie erstellen lassen?

Beschreibung

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Kassel erstellt Verkehrswertgutachten für alle Arten von Immobilien (bebaute / unbebaute Grundstücke, Einfamilien‐ oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum, gewerbliche Objekte, etc.). Darüber hinaus werden Gutachten über Rechte (z.B. Wohn‐ oder Nießbrauchrecht) an Grundstücken ausgefertigt.

Maßgeblich für die Erstellung von Verkehrswertgutachten ist das Baugesetzbuch (§194 BauGB). Antragsteller können Privatpersonen, Behörden, Firmen oder Gesellschaften sein. Nach §194 des Baugesetzbuches wird der „Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Gutachten der Gutachterausschüsse unterscheiden sich von anderen auf dem Markt erhältlichen Wertermittlungen durch folgende Aspekte:

  • größtmögliche Unabhängigkeit durch Vorbereitung der Gutachten durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Festlegung des Verkehrswertes durch Beschluss des Gutachterausschusses (Vorsitzende / Stellvertretung zuzüglich 2 Mitglieder des Ausschusses)
  • im Gegensatz zu einfachen Wertermittlungen, die einer Schätzung gleichkommen, wird der Verkehrswert gemäß Baugesetzbuch bestimmt
  • es handelt sich um vollständige Gutachten, nicht um Kurzgutachten aus dem Internet, die gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht standhalten
  • Basis für die Gutachtenerstellung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführt wird

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