Katastervermessungen

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstückes unklar ist oder Grenzmarken fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen.

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Hessen. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so festgestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (abgemarkt) werden.

  • Feststellungen bestehender Grenzen (Grenzfeststellung)
  • Kennzeichnung von Grenzpunkten (Abmarkung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Verschmelzung)
  • Erfassen von Städtischen Gebäuden (Gebäudeeinmessung)
  • Einmessung von Nutzungs- und Schätzungsgrenzen sowie topographischer Gegenstände

Liegenschaften sind alle Flurstücke sowie die Gebäude, die liegenschaftsrechtlich bedeutsam sind. Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der unter einem besonderen Ordnungsmerkmal geführt wird. Die Liegenschaften werden mit ihrem Raumbezug und geometrischen Begrenzungen sowie mit ihren Ordnungsmerkmalen, Bezeichnungen, Flächengrößen und weiteren Attributen nachgewiesen.

Der Raumbezug und die geometrischen Begrenzungen der Liegenschaften werden durch Liegenschaftsvermessung ermittelt.

Zu den Flurstücken werden die Eigentumsangaben der dazugehörigen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte wie Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. 

  • Ein Flurstück kann auf Antrag oder von Amts wegen in mehrere Teilflächen zerlegt werden. Die neuen Grenzpunkte sowie deren geometrische Verbindung werden im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens bestimmt.  
  • Grenzpunkte werden auf Antrag in der Örtlichkeit durch dazu gewidmete Grenzmarken dauerhaft abgemarkt  
  • Wird ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die betreffenden Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis zur Rohbaufertigstellung, die Gebäudeeinmessung und die anschließende Fortführung des Liegenschaftskatasters zu veranlassen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Vermessungstechnischer Innendienst

Anschrift

Sickingenstraße 7
34117 Kassel

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