Beschreibung
Die Stadt Kassel gewährt den Turn- und Sportvereinen im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Sportförderung, sofern der Verein die in den Richtlinien der Stadt Kassel zur Förderung des Sports festgelegten Voraussetzungen und Berechtigungen erfüllt. Ausgenommen von einer Förderung ist der Berufs-, Lizenz- und Vertragssport.
Der wesentliche Bestandteil der Sportförderung der Stadt Kassel ist die kostenlose Überlassung der Sportstätten an die Kasseler Turn- und Sportvereine sowie die jährliche Auszahlung einer Zuwendung für jedes bis zu 18 Jahre alte Vereinsmitglied in Höhe von 12 Euro.
Weiterhin erhalten die Sportvereine im Einzelfall auf Antrag Zuschüsse für:
- Erstausbildung lizenzierter Übungs-, Jugend- oder Organisationsleiter
- Fahrtkosten zu deutschen und internationalen Meisterschaften
- Fahrtkosten zu Wettkämpfen in der 1. Bundesliga
- Ausrichtung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen in Kassel
- Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
- Weiterführung der Vereinsarbeit (Aufbereitung der Sportvereinsanträge für die Gewährung von Landes- und städtischen Mitteln)
- Anmietung von Sportfunktionsflächen für Kasseler Sportvereine
- vereinseigenen Sportstättenbau
- Personalkostenzuschuss für Kasseler Sportvereine mit mehr als 800 Mitgliedern
- Kooperationen und Zusammenschlüsse
Ein Rechtsanspruch auf die in diesen Richtlinien festgelegten Zuwendungen besteht nicht.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verwaltungs- Sportförderungs- und technische Unterhaltungsabteilung
Anschrift
Auestadion
Frankfurter Straße 143
34121 Kassel