Ehrungen und Auszeichnungen des Landes Hessen

Hier finden Sie Informationen zu Ehrungen und Auszeichnungen, die durch das Land Hessen verliehen werden.

Ehr­ungen und Aus­zeich­nun­gen des Landes Hessen

Beschreibung

Hessischer Verdienstorden (Ministerpräsident/in entscheidet)
Bei der Verleihung des Verdienstordens sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Der Hessische Verdienstorden wird seit 1989 zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung von der Ministerpräsidentin/ dem Ministerpräsidenten verliehen. Auch Persönlichkeiten, die nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben, können ausgezeichnet werden. Seit 1998 wird er in zwei Stufen verliehen, als Hessischer Verdienstorden (bis insgesamt 800 lebende Preisträger/innen) und als Hessischer Verdienstorden am Bande (bis 2.000 lebende Preisträger/innen insgesamt möglich). Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber/innen und der jährlichen Verleihungen begrenzt.

Stufen

  • Hessischer Verdienstorden
  • Hessischer Verdienstorden am Bande

Jeder Bürgerin und jeder Bürger kann eine Person für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, entweder direkt bei der Hessischen Staatskanzlei oder beim Hauptamt der Stadt Kassel. Sollte der Antrag direkt bei der Staatskanzlei erfolgen, so wird er von dort an die zuständige Gemeinde oder Stadt zur Bearbeitung weiter geleitet. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des zu Ehrenden.

Das Hauptamt der Stadt Kassel erstellt nach eingehender Prüfung eine Vorschlagsbegründung, danach entscheidet der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin, ob er dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin vorschlägt, den Betreffenden zu ehren.


Ehrenbrief des Landes Hessen (Oberbürgermeister/in entscheidet)
Diese Auszeichnung wird verliehen an Bürger und Bürgerinnen, die sich in den hessischen Gemeinden und Landkreisen um die demokratische, soziale und kulturelle Gestaltung der Gesellschaft verdient gemacht haben.

Die Kriterien sind eine mindestens zwölf Jahre ehrenamtliche Arbeit in herausgehobener Position (die bloße Mitgliedschaft im Verein genügt nicht) in der kommunalen Selbstverwaltung, in kommunalen Einrichtungen oder in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen, die nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit. Die Staatskanzlei wird regelmäßig über diese Ehrungen unterrichtet.

Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenbriefs wurde 1998 an die Landräte/innen und Oberbürgermeister/innen delegiert.


Hessische Pflegemedaille (Sozialminister/in entscheidet)
Die Hessische Pflegemedaille ist eine Ehrung der Hessischen Landesregierung für "Personen, die sich besondere Verdienste um pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen erworben haben" und wird seit 2004 verliehen. Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen können Personen ausgezeichnet werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen in Hessen im häuslichen Bereich unentgeltlich über mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben und der Auszeichnung würdig sind.


Rettungstaten (Ministerpräsident/in entscheidet)

  • Hessische Rettungsmedaille
    Erforderlich ist eine Angabe darüber, ob sich die Retterin/der Retter in Lebensgefahr befand und ihr/ihm ein Vermögensschaden entstand.
  • Öffentliche Belobigung
    Bestand für die Retterin/ der Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
  • Hessische Medaille für Zivilcourage
    Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notlage Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für ihn/sie bestanden haben, kann er mit der Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

Stufen

  • Hessische Medaille für Zivilcourage
  • Öffentliche Belobigung
  • Hessische Rettungsmedaille


Sportplakette des Landes Hessen (Sozialminister/in entscheidet)

Wird verliehen an

  • Personen oder Mannschaften, die nach internationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind, oder die unter schwierigen körperlichen Bedingungen besonders anerkennenswerte sportliche Leistungen erzielt haben.
  • Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter/in, Übungs- oder Jugendleiter/in in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitenarbeit Sport besonders verdient gemacht haben.

Anschrift und Öffnungszeiten

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