Beratungen und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren

Die Feuerwehr Kassel wird bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) gemäß §2 Abs. 9 HBO sowie bei baulichen Anlagen, die der Genehmigungspflicht gemäß §10 Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) unterliegen, im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Beschreibung

Im Rahmen der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen werden gemäß §6 der Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (NBVO) und §19 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) Stellungnahmen erstellt. Zusätzlich werden auf Grundlage des Baugesetzbuches im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen zu brandschutztechnischen Belangen Stellungnahmen abgegeben.

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den

  • vorbeugenden baulichen,
  • vorbeugenden anlagentechnischen,
  • betrieblichen-organisatorischen und
  • abwehrenden Brandschutz.

Im Einzelnen werden folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Beratung von Planern und Bauherren, auch bereits vor Einreichen des Bauantrages,
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen und Nutzungsänderungen, zu Abweichungen, Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen und Bebauungsplänen

Anschrift und Öffnungszeiten

Beratungen und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren

Hinweis

Aufgrund des Schichtdienstes bitten wir um Kontaktaufnahme ausschließlich per E‐Mail. Bitte hinterlassen Sie auch eine Telefonnummer, über die wir Sie erreichen können. Unsere Antwort erfolgt in der Regel innerhalb der folgenden 10 Werktage.

Vorbeugender Brandschutz

Anschrift

Feuerwehr I
Wolfhager Straße 25
34117 Kassel