Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Die Umkennzeichnung erfolgt in der Regel am Tag Ihrer persönlichen Vorsprache
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn Sie das aktuelle Kennzeichen auf eigenen Wunsch ändern lassen möchten, zusätzlich:
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
Wenn ein/die Kennzeichen in Verlust geraten ist/sind, zusätzlich:
- Bestätigung der Polizei über die Verlustanzeige oder Abgabe einer Eidesstaatliche Versicherung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin persönlich
- Wenn nicht beide Kennzeichenschilder verloren gegangen sind, das noch verbliebene Kennzeichenschild
- Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Ihre alte Kennzeichenkombination behalten können, da diese bei Verlust für 10 Jahre gesperrt wird.
Wenn ein/die Kennzeichen gestohlen ist/sind, zusätzlich:
- Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige oder Abgabe einer Eidesstaatliche Versicherung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin persönlich
- Wenn nicht beide Kennzeichenschilder gestohlen wurden, das noch verbliebene Kennzeichenschild
- Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Ihre alte Kennzeichenkombination behalten können, da diese bei Verlust für 10 Jahre gesperrt wird.
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen, sofern keine eidesstattliche Versicherung abzugeben ist:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können;
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung, sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bemerkung:
Im Rahmen der Neuausstellung kann es erforderlich sein, die Fahrzeugpapiere gegen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II auszutauschen. Dieser Tausch kann zusätzliche Gebühren verursachen.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren, kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)