Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Erklärung zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (kurz: Kirchenaustritt).
Verbunden mit dem Kirchenaustritt ist der Wegfall der Kirchensteuerpflicht.
Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Für die Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Um einen Termin mit Ihnen vereinbaren zu können, kündigen Sie uns Ihren Wunsch, aus der Kirche austreten zu wollen, bitte vorher an. Nutzen Sie dazu bitte unseren Online-Service.
Verfahrensablauf
Online-Service
- vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
- direkt mit paypal, giropay, Mastercard, Visacard oder paydirekt bezahlen
Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung in unserem Standesamt. Wenn wir dann einen Termin mit Ihnen vereinbart haben, ist alles für Sie vorbereitet und die Erklärung muss nur noch unterschrieben werden.
Neben diesem Verfahren ist nur noch eine schriftliche Erklärung zum Kirchenaustritt möglich. Diese Erklärung bedarf allerdings einer öffentlichen Beglaubigung (z. B. durch einen Notar oder das Ortsgericht).
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Eine Frist für den Kirchenaustritt existiert nicht.
Wirksamkeit: Mit Ablauf des Tages, an dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben (z. B. Erklärung am 02. März 2017, Wirksamkeit am 03. März 2017). Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!
Ende der Kirchensteuerpflicht: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben
Bearbeitungsdauer
Die Erklärung zum Kirchenaustritt wird direkt bei der Vorsprache verarbeitet und wirksam. Eine Bescheinigung für Sie wird direkt ausgehändigt. Diese wird nur einmal ausgestellt. Bitte bewahren Sie sie sorgsam auf.
Es wird die Eintragung der Religionszugehörigkeit im Melderegister geändert. Ebenfalls erfolgt eine Mitteilung an die Religionsgesellschaft (dazu muss die Religionsgemeinschaft eindeutig benannt werden) sowie das Finanzamt.
Auf Wunsch kann auch die Religionszugehörigkeit aus Personenstandsregistern (z. B. Eheregister in Deutschland, Geburtsregister in Deutschland) gelöscht werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
Besonderheiten bei Austrittserklärungen für Minderjährige für Verheiratete oder verheiratet gewesene Eltern, zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde der Eltern
Wenn nicht Geburt oder Ehe in Kassel erfolgt.
Unverheiratete Eltern, zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgeerklärung über gemeinsames Sorgerecht oder Bescheinigung des Jugendamtes, über das alleinige Sorgerecht
Gebühren
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Die Erklärung für Minderjährige, bis zum 12. Lebensjahr, übernehmen die oder der gesetzliche Vertreter.
Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr müssen eine Zustimmung zur Austrittserklärung des gesetzlichen Vertreters persönlich abgeben.
Für geschäftsunfähig Betreute gibt die Erklärung der/die Betreuer/-in mit Genehmigung des Betreuungsgerichts ab.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) vom 13.10.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.01.2017 (GVBl.lS.12) I
Anschrift und Öffnungszeiten
Zeiten
Hinweis
Geburten, Sterbefälle und Urkunden
Adresse
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.
Vermeiden Sie Wartezeiten und nutzen Sie unsere Onlineservices. Hier können Sie vieles direkt online erledigen oder sich Ihren Wunschtermin reservieren.
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