Beschreibung
Erklärung zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (kurz: Kirchenaustritt).
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Verbunden mit dem Kirchenaustritt ist der Wegfall der Kirchensteuerpflicht. Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Services
Für die Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Um einen Termin mit Ihnen vereinbaren zu können, kündigen Sie uns Ihren Wunsch, aus der Kirche austreten zu wollen, bitte vorher an. Nutzen Sie dazu bitte unseren Online‐Service.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Geburten, Sterbefälle und Urkunden
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel