Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und möchten eine bereits bestehende Fahrerlaubnisklasse verlängern.
Sofern Sie Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten, informieren Sie sich hier: Führerschein - Erweiterung
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der bestehenden Fahrerlaubnis ist spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit durch persönliche Vorsprache zu beantragen.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Führerscheins beträgt ca. 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes zusätzlich eine Meldebescheinigung mit aktueller Adresse.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Informationen und Beispiele finden Sie in der " Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)"
- den bisherigen Führerschein
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen ( Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck, Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Zusätzlich bei der Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E
- Führungszeugnis
Zusätzlich für die Klassen D und D1, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- ein leistungspsychologisches Gutachten (dieses enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Das Gutachten können Sie von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellen lassen.)
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
- 43,90 Euro bei Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E
- 56,90 Euro bei Verlängerung der Klassen D, D1, DE, D1E
- zzgl. 28,60 Euro bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr)
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Bemerkung
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Zeiten
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 16.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 14 – 17.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
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Servicecenter der Stadt Kassel
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
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