Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.