Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung ermöglicht Ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres muss die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen, es sei denn, dass Sie den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen können. Auch wenn Sie dieses Mindestgehalt nicht erreichen, können Sie bei Vorlage des Nachweises über eine angemessene Altersversorgung oder in besonderen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Ein besonderer Fall kann sein, dass an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages ausgestellt.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diese berechtigt Sie zum dauerhaften Aufenthalt.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Hinweis: Sind Sie hochqualifiziert, kommt unter Umständen auch die „Blaue Karte EU“ als Aufenthaltserlaubnis für Sie in Frage. Dabei gelten andere Voraussetzungen, unter anderem unabhängig vom Alter ein Mindestgehalt.
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Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen aus rechtlichen Gründen keine ausgedruckten Passbilder mehr entgegengenommen werden. Diese Umstellung folgt den bundesweiten Vorgaben zur Erhöhung der Dokumentensicherheit und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass beantragen möchten, stehen Ihnen künftig zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Ihr Passbild digital eingereicht werden kann:
1. Passbild aus einem zertifizierten Fotostudio mit digitaler Übermittlung
Viele Fotostudios bieten bereits eine moderne Lösung zur sicheren, digitalen Übertragung Ihrer Passbilder an.
So funktioniert’s:
- Sie lassen Ihr Passfoto in einem teilnehmenden Fotostudio anfertigen.
- Nach dem Fotografieren erhalten Sie einen Data-Matrix-Code.
- Bringen Sie diesen Code einfach zur Antragstellung in die Abteilung für Zuwanderung und Integration mit.
- Ihre Passbilddaten werden dann digital und sicher von der Abteilung für Zuwanderung und Integration abgerufen.
Diese Lösung wird in Kassel z. B. bereits von Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten – Fotostudios in Ihrer Nähe anzuzeigen (Öffnet in einem neuen Tab) oder dm-Drogeriemärkten angeboten.
2. Fotoaufnahme direkt in der Abteilung für Zuwanderung und Integration
Durch die Lieferverzögerungen der Fotoaufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei können wir in Kassel den gewohnten Service voraussichtlich erst ab Juli 2025 wieder anbieten.
- Bis zum 31. Juli 2025 können daher ausnahmsweise papiergebundene Passbilder eingereicht werden.