Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Weitere Förderprogramme:
Erwerb von Belegungsrechten
Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.
Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Fördermöglichkeiten.
Programme des Bundes
Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Öffnet in einem neuen Tab) oder an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. (Öffnet in einem neuen Tab)
Programme des Landes
Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
Daten zum Wohnungsmarkt
Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.
Wohnungsmarktdaten 2012 PDF-Datei 435 kB
Wohnungsmarktdaten 2013 PDF-Datei 597 kB
Wohnungsmarktdaten 2014 PDF-Datei 688 kB
Wohnungsmarktdaten 2015 PDF-Datei 432 kB
Wohnungsmarktdaten 2016 PDF-Datei 509 kB
Wohnungsmarktbericht 2017 PDF-Datei 11,2 MB
Aktualisierte Daten und Fakten 2017 PDF-Datei 123 kB
Wohnungsmarktdaten 2018 PDF-Datei 1,1 MB
Wohnungsmarktdaten 2019 PDF-Datei 1,0 MB
Wohnungsmarktdaten 2020 PDF-Datei 1,8 MB
Wohnungsmarktdaten 2021 PDF-Datei 946 kB
Wohnungsmarktdaten 2022 PDF-Datei 721 kB
Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel PDF-Datei 1,2 MB
Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version PDF-Datei 1,3 MB
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Wohnungsbauförderung
Kontakt
Wohnraumversorgung und Wohnungsbauförderung
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel