Wohnungsbauförderung

Staatliche Förderung des Landes Hessens bei Bau oder Erwerb eines neuen Eigenheimes/Eigentumswohnung, barrierefreiem Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, nichtenergetischer Modernisierung von Mietwohngebäuden, Erwerb von Belegungsrechten und Neubau von Mietwohnungen im „Sozialen Wohnungsbau“.

Beschreibung

Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
 

Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

  • kostengünstigen Bauens,
  • flexibler Grundrisse,
  • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
  • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
  • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
  • gemeinschaftlicher Wohnformen

zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
 

Weitere Förderprogramme:

Erwerb von Belegungsrechten
Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.

Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Förderm��glichkeiten.

Programme des Bundes
Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Öffnet in einem neuen Tab) oder an das  Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. (Öffnet in einem neuen Tab)

Programme des Landes
Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden  Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)


Daten zum Wohnungsmarkt
Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.

 Wohnungsmarktdaten 2012 PDF-Datei 435 kB

 Wohnungsmarktdaten 2013 PDF-Datei 597 kB

 Wohnungsmarktdaten 2014 PDF-Datei 688 kB

 Wohnungsmarktdaten 2015 PDF-Datei 432 kB

 Wohnungsmarktdaten 2016 PDF-Datei 509 kB

 Wohnungsmarktbericht 2017 PDF-Datei 11,2 MB

 Aktualisierte Daten und Fakten 2017 PDF-Datei 123 kB

 Wohnungsmarktdaten 2018 PDF-Datei 1,1 MB

 Wohnungsmarktdaten 2019 PDF-Datei 1,0 MB

 Wohnungsmarktdaten 2020 PDF-Datei 1,8 MB

 Wohnungsmarktdaten 2021 PDF-Datei 946 kB

 Wohnungsmarktdaten 2022 PDF-Datei 721 kB

 Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel PDF-Datei 1,2 MB

 Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version PDF-Datei 1,3 MB

 Wohnraumversorgungskonzept 2022 PDF-Datei 7,3 MB

Anschrift und Öffnungszeiten

Wohnungsbauförderung

Kontakt

Wohnen

Anschrift

Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Bauen und Modernisieren

    Was müssen Sie als Bauherr oder Bauherrin berücksichtigen und welche staatlichen Unterstützungen können Sie erhalten?

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.