Beschreibung
Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich
- kostengünstigen Bauens,
- flexibler Grundrisse,
- Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
- Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
- Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
- gemeinschaftlicher Wohnformen
zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.
Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Weitere Förderprogramme:
Erwerb von Belegungsrechten
Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.
Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Förderm��glichkeiten.
Programme des Bundes
Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Öffnet in einem neuen Tab) oder an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. (Öffnet in einem neuen Tab)
Programme des Landes
Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
Daten zum Wohnungsmarkt
Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.
Wohnungsmarktdaten 2012 PDF-Datei 435 kB
Wohnungsmarktdaten 2013 PDF-Datei 597 kB
Wohnungsmarktdaten 2014 PDF-Datei 688 kB
Wohnungsmarktdaten 2015 PDF-Datei 432 kB
Wohnungsmarktdaten 2016 PDF-Datei 509 kB
Wohnungsmarktbericht 2017 PDF-Datei 11,2 MB
Aktualisierte Daten und Fakten 2017 PDF-Datei 123 kB
Wohnungsmarktdaten 2018 PDF-Datei 1,1 MB
Wohnungsmarktdaten 2019 PDF-Datei 1,0 MB
Wohnungsmarktdaten 2020 PDF-Datei 1,8 MB
Wohnungsmarktdaten 2021 PDF-Datei 946 kB
Wohnungsmarktdaten 2022 PDF-Datei 721 kB
Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel PDF-Datei 1,2 MB
Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version PDF-Datei 1,3 MB
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Wohnungsbauförderung
Kontakt
Wohnen
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel