Wohnungsbauförderung

Staatliche Förderung des Landes Hessens bei Bau oder Erwerb eines neuen Eigenheimes/Eigentumswohnung, barrierefreiem Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, nichtenergetischer Modernisierung von Mietwohngebäuden, Erwerb von Belegungsrechten und Neubau von Mietwohnungen im „Sozialen Wohnungsbau“.

Beschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
  • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mietwohnungsbauförderung

Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
 

Weitere Förderprogramme:

Erwerb von Belegungsrechten
Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.

Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Fördermöglichkeiten.

Programme des Bundes
Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Öffnet in einem neuen Tab) oder an das  Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. (Öffnet in einem neuen Tab)

Programme des Landes
Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden  Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)


Daten zum Wohnungsmarkt
Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.

 Wohnungsmarktdaten 2012 PDF-Datei 435 kB

 Wohnungsmarktdaten 2013 PDF-Datei 597 kB

 Wohnungsmarktdaten 2014 PDF-Datei 688 kB

 Wohnungsmarktdaten 2015 PDF-Datei 432 kB

 Wohnungsmarktdaten 2016 PDF-Datei 509 kB

 Wohnungsmarktbericht 2017 PDF-Datei 11,2 MB

 Aktualisierte Daten und Fakten 2017 PDF-Datei 123 kB

 Wohnungsmarktdaten 2018 PDF-Datei 1,1 MB

 Wohnungsmarktdaten 2019 PDF-Datei 1,0 MB

 Wohnungsmarktdaten 2020 PDF-Datei 1,8 MB

 Wohnungsmarktdaten 2021 PDF-Datei 946 kB

 Wohnungsmarktdaten 2022 PDF-Datei 721 kB

 Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel PDF-Datei 1,2 MB

 Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version PDF-Datei 1,3 MB

 Wohnraumversorgungskonzept 2022 PDF-Datei 7,3 MB

Anschrift und Öffnungszeiten

Wohnungsbauförderung

Wohnraumversorgung und Wohnungsbauförderung

Anschrift

Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Bauen und Modernisieren

    Was müssen Sie als Bauherr oder Bauherrin berücksichtigen und welche staatlichen Unterstützungen können Sie erhalten?

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.