Das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement zieht um.
Im Mai 2026 zieht das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement in seinen neuen Standort Rathaus 2. Aufgrund des Umzuges kommt es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit.
Die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen ziehen als erstes um und sind in der Zeit vom 4. Mai bis einschließlich 15. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit ist jedoch sichergestellt, allerdings ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Das Zentrale Vergabemanagement zieht im Anschluss um. Daher ist dieses in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 20. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Auch hier ist eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit sichergestellt und es ist ebenfalls mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Ab dem 18. Mai 2026 stehen Ihnen die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen, ab dem 21. Mai 2026 das gesamte Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement im Rathaus 2, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel wieder wie gewohnt zur Verfügung. Die Postanschrift Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel bleibt auch nach dem Umzug unverändert bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
- nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Erklärung der Gemeinde zur eigenständigen Funktionalität einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit innerhalb eines Gebäudebestandes. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Wohnen
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel