Beschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Erklärung der Gemeinde zur eigenständigen Funktionalität einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit innerhalb eines Gebäudebestandes. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Wohnraumversorgung und Wohnungsbauförderung
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel