Stadtpolizei

Die Aufgabe der Stadtpolizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Kassel.

Beschreibung

Insbesondere das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kassel stellen die rechtliche Grundlage bei der Aufgabenerfüllung der Stadtpolizei dar. 

Zu den vielfältigen Aufgaben der uniformierten Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamten gehören folgende Aufgabenschwerpunkte:

Kombinierte Fuß- und Fahrzeugstreifen innerhalb des Stadtgebietes bspw. mit Kontrollen

  • der Trinker- und Drogenszene
  • der Einhaltung festgelegter Alkoholverbote
  • der illegalen Prostitution
  • der Hundeanleinpflicht, Gefährdung und Belästigung durch freilaufende Hunde
  • des ruhenden und fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsregelungs- und Abschleppmaßnahmen)
  • hinsichtlich Vandalismus
  • angesichts Ruhestörungen
  • im Bereich des aggressiven Bettelns
  • von Straßenhändlerinnen und -händlern sowie Straßenmusikantinnen und-musikanten


Einsätze bei Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt, Zissel, Wehlheider Kirmes, Marathon etc.)

  • Durchführung von Ingewahrsamnahmen von Personen, für die die Voraussetzungen einer sofortigen vorläufigen Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vorliegen
  • gemeinsame Einsätze mit anderen Behörden (z. B. Landespolizei und Zoll)
  • Hilfeleistung bei Amtshilfeersuchen durch andere Bereiche der Stadtverwaltung:
  • Vorführung von kranken bzw. krankheitsverdächtigen Personen (Gesundheitsamt)
  • Angelegenheiten der Sondernutzung, der Gewerbe‐ und Gaststättenüberwachung, Sicherstellung von Waffen (Ordnungsamt)
  • Schulzuführung (Amt für Schule und Bildung)
  • Vorführung von betreuungsbedürftigen Personen sowie Umsetzungen von eingewiesenen obdachlosen Personen (Sozialamt)
  • im Bereich des Tierschutzes (Veterinäramt)