Dies gilt häufig z.B. in Nachbarschafts- und Mietangelegenheiten oder in Beleidigungsangelegenheiten.
Die Schiedsmänner und -frauen sind jeweils für einzelne Stadtteile der Stadt Kassel verantwortlich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtteil, in dem der Antragsgegner wohnt.
Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Schiedsamtsverzeichnis: