Personalrat

Der Personalrat nimmt Aufgaben nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz wahr. Er wird vom Arbeitgeber in personellen und sozialen Angelegenheiten der Beschäftigten sowie in Organisationsfragen der Verwaltung beteiligt.

Gesamtpersonalrat (GPR)

Ein Gesamtpersonalrat (GPR) wird immer dann gewählt, wenn eine Dienststelle mehrere selbstständige Nebenstellen mit örtlichen Personalräten hat, die räumlich oder organisatorisch getrennt sind. Das sind in Kassel die Bereiche Stadtverwaltung Kassel (Personalrat der Inneren Verwaltung), die Feuerwehr, das Umwelt- und Gartenamt sowie die Eigenbetriebe KASSELWASSER und Die Stadtreiniger.
Somit vertritt der GPR insgesamt rund 3.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechtliche Grundlage ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG).
Im Gremium werden vor allem grundlegende und bereichsübergreifende Angelegenheiten beraten und verhandelt. Das sind beispielsweise Fragen und Diskussionen zu Arbeitszeitgestaltung/-flexibilisierung, Personalentwicklung, Gleichstellung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Förderung der Betriebsgemeinschaft und Verschiedenes mehr.
In der Regel werden Festlegungen zu oben genannten Themen in Dienstvereinbarungen mit dienstlichen Vertretern des Arbeitgebers ausgehandelt. 

Der Gesamtpersonalrat besteht aus 17 Mitgliedern und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für jeweils vier Jahre gewählt.

Personalrat der Inneren Verwaltung

Der Personalrat der Inneren Verwaltung vertritt auf der Grundlage des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb, steht ihnen beratend und helfend zur Seite und wacht insbesondere darüber, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und hausinternen Dienstvereinbarungen eingehalten werden.
Er hat ein Mitbestimmungsrecht in vielen sozialen sowie in einzelnen personellen Angelegenheiten. Ferner ist er an organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen des Betriebes zu beteiligen.

Der Personalrat wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für jeweils vier Jahre gewählt und besteht aus 15 Mitgliedern.