9.03.17 Verordnung zum Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen für das Gebiet der Stadt Kassel (Katzenschutzverordnung)
§1 Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Absatz(1)
Katzenhalter /-innen dürfen nur kastrierten und mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichneten sowie registrierten Katzen unkontrollierten freien Auslauf gewähren.
Absatz(2)
Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.
§2 Überwachung
Für Freigängerkatzen ist der Tierschutzüberwachungsbehörde auf Verlangen ein Nachweis über die nicht vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit und die Registrierung vorzulegen.
§3 Inkrafttreten
Es sind in Kraft getreten:
Verordnung
vom 21. März 2019
am 30. März 2019
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