Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit und gegenüber den städtischen Körperschaften. Er arbeitet für die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung.

Beirat ist in vielen Bereichen eingebunden

Knapp 40.000 Menschen in Kassel leben mit einer leichten oder einer schweren Behinderung – das macht gut ein Fünftel der Gesamtbevölkerung in der documenta-Stadt aus. Damit deren Interessen und Belange gegenüber der Verwaltung, der Öffentlichkeit und Institutionen vertreten werden, gibt es in Kassel seit 1994 einen Behindertenbeirat.

Seine Arbeit betrifft zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, Planungen im Verkehrsbereich, die Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten und Schulen, die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung, die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, die Planung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und die Entwicklung von Konzepten zur Hilfe für Menschen mit Behinderung. Grundlage für die Arbeit ist eine städtische Satzung.

Vordere Reihe von links nach rechts: Christina Quanz, Ronny Blume, Carola Hiedl, Petra Groß, Marta Hurtado Briongos. Hintere Reihe: Thorsten Pflug, Carmen Ohnesorge, Horst Griffaton, Sabine Beez-Ernst, Peter Klaus Reiland, Thomas Abel, Peter Gries, Marika Zufall, Klaus Hansmann

Der Behindertenbeirat wird in einer Delegiertenwahl bestimmt. Dazu entsenden die in der Satzung des Behindertenbeirates gelisteten Vereine, Verbände und Organisationen, in denen sich Menschen mit Behinderung organisieren, Delegierte. Wie viele es sind, hängt von der Zahl der Mitglieder der jeweiligen Organisation ab. Grundlage ist dabei die nach den mit Erstwohnsitz in Kassel gemeldeten Mitglieder. Auch die nicht in Vereinen organisierten Menschen mit Behinderung bestimmen in einer Versammlung eigene Delegierte. Dem Behindertenbeirat obliegt die Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderung in der Stadt Kassel.

Seine Interessen kann der Behindertenbeirat auf vielfältige Weise vertreten: Er entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und in die Kommissionen des Magistrats sowie eine Reihe weiterer politischer Gremien. Der Beirat hat auch ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung. 

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte, brauchen aber auch die gleichen Möglichkeiten zur eigenständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung

Arbeit des Behindertenbeirats

Welche Anträge der Behindertenbeirat in die Stadtverordnetenversammlung und die unterschiedlichen Ausschüsse eingebracht hat, können Sie im Politischen Informationssystem der Stadt Kassel nachverfolgen. Hier finden Sie eine  Übersicht der Anträge (Öffnet in einem neuen Tab).