Antrag zum Kauf und Gebrauch von Kleinfeuerwerk der Klasse 2 (F2)
Ich beantrage / Wir beantragen die Erlaubnis zum Erwerb und Abbrennen eines Kleinfeuer-
werkes, d.h. die Freistellung vom Verwendungsverbot pyrotechnischer Gegenstände der Klasse 2 (F2).
Es wird ausdrücklich versichert, pyrotechnische Gegenstände der Klassen 3 (F3) und 4 (F4) nicht abzubrennen, so dass kein Pyrotechniker mit Befähigungsschein und Erwerbserlaubnis erforderlich wird. Außerdem wird versichert, dass das Feuerwerk nicht in der Nähe von aus sprengstoffrechtlicher Sicht besonders schützenswerten Anlagen und Gebäuden gezündet wird.
Stadt Kassel
- Ordnungsamt -
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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