Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Unsere wichtigsten Aufgaben sind:
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
- Entscheidung über die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Bearbeitung von Auflagenänderungen zur Erwerbstätigkeit
- Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Daueraufenthalte
Die Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte werden vor allem beim Einwohner- und Kundenservice im Rathaus entgegengenommen. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kassel können Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte auch in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Für die meisten Dienstleistungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Termine können Sie unter der Behördennummer (0561) 115 vereinbaren. Als Anlaufstelle dient auch der Informationsschalter, welcher zu den Sprechzeiten besetzt ist. Sie werden dort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben.
Daneben bietet die Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel an jedem Mittwoch und Freitag ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an. Termine hierfür können auch beim Studienservice vereinbart werden.