Handwerkerparkausweis beantragen

Wenn Sie einen Handwerks- oder Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Beschreibung

Als Handwerksbetrieb, als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (gebührenpflichtige Parkplätze mit Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Handwerksbetriebs.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Online-Services

Die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzonen

  • Königsplatz,
  • Obere Königsstraße,
  • Untere Königsstraße,

sowie eine Ausnahmegenehmigung vom mehr als 5 Stunden/Tag für die Fußgängerzonen

  • Opernplatz,
  • Wilhelmsstraße,
  • Friedrichsplatz,
  • Goethe-Promenade und
  • Willy-Brandt-Platz,

sind in unserem Online-Service nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die Straßenverkehrsbehörde.


Bevor Sie einen Handwerkerparkausweis beantragen können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Registrierung für Online-Service (Öffnet in einem neuen Tab)
Handwerkerparkausweis online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Hölkesches Haus
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel

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