Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
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Beschreibung
Im Sinne des Denkmalschutzgesetzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe, auch Instandsetzungsmaßnahmen, in Baudenkmale, Gebäuden in Gesamtanlagen oder der Umgebung eines Baudenkmals ist eine förmliche Genehmigung einzuholen. Die Antragsunterlagen zum denkmalschutzrechtlichen Bauantrag (§ 20 Hessischen Denkmalschutzgesetz) erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde.
Die Zuständigkeit entnehmen Sie dem nachstehenden Link:
Denkmalschutz - Übersichtskarte der Zuständigkeiten PDF-Datei 4,5 MB