Beschreibung
Im Sinne des Denkmalschutzgesetzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe, auch Instandsetzungsmaßnahmen, in Baudenkmale, Gebäuden in Gesamtanlagen oder der Umgebung eines Baudenkmals ist eine förmliche Genehmigung einzuholen. Die Unterlagen zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde.
Die Zuständigkeit entnehmen Sie dem nachstehenden Link:
Denkmalschutz - Übersichtskarte der Zuständigkeiten PDF-Datei 2,1 MB
Sofern Sie bereits einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt haben und einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen möchten, informieren Sie sich bitte hier.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Denkmalschutz - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Hinweis
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstags 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
- Freitags 9 - 12 Uhr
Denkmalschutz
Anschrift
Obere Königsstraße 9
34117 Kassel